Tauchlehrer I4 CMAS swiss diving

Befähigung

Der Tauchinstruktor CMAS. swiss diving ist ein I3 Tauchlehrer, der aufgrund seiner hervorragenden Kenntnissen und Qualitäten nominiert wurde. Durch  eine Erfahrung wurde er zum höchst qualifizierten Ausbilder. Er trägt zur Verbesserung der Sicherheit im Tauchen bei und dient den Zielsetzungen der CMAS swiss diving.


Die regionale Technische Kommission ernennt I3 Tauchlehrer für ein Mandat von zwei Jahren als Tauchinstruktor. Sie werden Mitarbeiter der regionalen und nationalen Technischen Kommissionen der CMAS swiss diving und nehmen die folgenden Aufgaben an:

  • sicherstellen der kontinuierlichen Ausbildung der Tauchlehrer auf allen Niveaus
  • sicherstellen der Ausbildung der I3 Tauchlehrer CMAS swiss diving und bescheinigen der von den I3 Kandidaten besuchten Ausbildungsmodule
  • vertreten der Verantwortlichen der regionalen Technischen Kommission in den verschiedenen Ausbildungsmodulen und Abschlussprüfungen
  • in den verschiedenen von der regionalen oder nationalen Technischen Kommission einberufenen Arbeitskommissionen Einsitz nehmen
  • vertreten der allgemeinen Interessen der CMAS swiss diving: durch ihre Aktivitäten und durch ihr Verhalten; vermitteln der Philosophie der CMAS swiss diving

Ein Instruktor CMAS swiss diving ist für eine erste Periode von zwei Jahren ernannt, dann für eine zweite, bevor er seinen Titel als Instruktor CMAS swiss diving auf Lebzeiten erhält.

Bestimmungen

Ein Tauchinstruktor ist obligatorischerweise ein CMAS swiss diving I3 Tauchlehrer mit dem Aktivstatus.

Prozedur der Ernennung

  1. Der Verantwortliche der regionalen Technischen Kommission kontaktiert den geeigneten Kandidaten und erläutert ihm die Aufgabe des  Instruktors CMAS swiss diving.
  2. Der qualifizierte Kandidat bestätigt seine Kandidatur indem er dem Verantwortlichen der Region die folgenden Dokumente zukommen lässt:
    • Curriculum vitae als Taucher
    • Liste seiner Ausbildungsaktivitäten
    • Leumundszeugnis
  3. Der Verantwortliche der Region stellt die Kandidatur dem regionalen Vorstand vor, welches souverän entscheidet. Er ist nicht angehalten, bei einer Nichtwahl die Gründe bekannt zu geben.
  4. Der Kandidat wird durch die Region dem nationalen Vorstand der CMAS swiss diving vorgeschlagen und wird durch diesen für eine erste Periode von zwei Jahren gewählt.
    Er wird durch den nationalen Ausbildungschef schriftlich informiert.
    Er erhält ein A4-Diplom "Tauchinstruktor CMAS.CH" gültig für die zwei vorgesehenen Jahre.
  5. Die Doppelkarte im Kreditkartenformat bleibt die Karte I3 CMAS swiss diving, dasselbe gilt für die Nummer des Brevets I3 CMAS swiss diving.